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OLG Hamm, 15.01.2013 - I-9 U 233/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Schadensersatz, Gesellschafter, Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Schadensersatz, Gesellschafter, Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche eines Gesellschafters wegen der Verletzung eines Mitgesellschafters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 823 BGB
Schadensersatzansprüche eines Gesellschafters wegen der Verletzung eines Mitgesellschafters - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gesellschaft kann den Ausfall eines Mitgesellschafters nach einem Verkehrsunfall nicht gegenüber dem Schädiger geltend machen
Verfahrensgang
- LG Essen - 12 O 126/12
- OLG Hamm, 15.01.2013 - I-9 U 233/12
Papierfundstellen
- MDR 2013, 609
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74
Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2013 - 9 U 233/12
Soweit in diesen Fällen wirtschaftlich die Geltendmachung eines Schadens der Gesellschaft (als nur "mittelbar" Geschädigter) durch den Alleingesellschafter zugelassen wird, geschieht dies allein in Anwendung des allgemeinen schadensrechtlichen Grundsatzes, dass eine solche "Schadensverlagerung" auf Dritte nicht zur Entlastung des Schädigers führen kann und auch nicht führen soll (vgl. BGH, U.v. 08.02.1977, - VI ZR 249/74 -, juris). - OLG Frankfurt, 12.05.2004 - 17 U 229/03
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Betriebsbezogener Eingriff; …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2013 - 9 U 233/12
Bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten gegenüber einem Mitarbeiter oder Mitgesellschafter eines Unternehmens fehlt es daher an einem solchen unmittelbaren betriebsbezogenen Eingriff (vgl. OLG Frankfurt, U.v. 12.05.2004, - 17 U 229/03 - ; juris).